AGB

ALFAH GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen


Teil A. AGB für die Lieferungen von Ersatzteilen und Werkstatteinrichtung

Besondere Bestimmungen.

Die im Folgenden vor § 1 aufgeführten besonderen Bedingungen gelten vorrangig.

Das Angebot der ALFAH GmbH richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

Bestellung: Es gelten die Teilenummern und Preise in der AB des Lieferanten.​ Preise werden aufgrund der gesuchten Teilenummer und der vom Lieferanten an ALFAH übermittelten Daten berechnet. Preise und Artikelnummern
können sich aufgrund von Teileersetzungen und/oder kurzfristigen Preiserhöhungen der Hersteller ändern. Teilenummern können sich auch ändern, weil die falschen Teile bestellt und der Lieferant aufgrund der FIN/VIN Fahrgestellnummer andere Teile ermittelt hat.
Es gelten die Teilenummern und Preise in der vom jeweiligen Lieferanten übermittelten Auftragsbestätigung.

Die Versandkosten werden gesondert berechnet. Lieferfreigrenzen werden im Rahmen der Abrechnung beachtet.

Nachtversand / Paketdienst
Bei NACHTVERSAND ist die Ware nur versichert bei abschließbarem und beim Versender angemeldetem NACHTDEPOT.
Ohne Nachtdepot wird keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen. Beschädigte Teile sind am Tag der Lieferung bis spätestens 10.00 Uhr bei uns mit dem ALFAH Formular “Retouren­ und Schadenmeldung” mit Fotos und Beschreibung der Beschädigung zu melden – eine Reklamation wegen beschädigter Ware ist danach
ausgeschlossen. Bei Anlieferung per PAKETDIENST ist die Ware direkt bei Anlieferung auf äußerlich wahrnehmbare Schäden zu prüfen. Diese
sind direkt auf der Annahmebescheinigung des Paketdienstes zu vermerken und unmittelbar nach Annahme bei uns unter Verwendung des Formulars “Transportschaden und Retoure” zu melden. Für nicht ordnungsgemäß gemeldete Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Austauschteile / Altteile
Soweit nicht auf ALFAH Parts etwas anderes vermerkt ist, wird für folgende Produkte grundsätzlich ein Altteilepfand erhoben, das bei Einsendung eines wiederverwend­baren Altteils rückvergütet wird:
​Klimakompressor, Bremssattel, Lichtmaschine, Anlasser, Antriebswelle, Lenkgetriebe, Turbolader, Mororen, Getriebe, Katalysator, Rußpartikelfilter. Die Rückgabe hat innerhalb von 3 Monaten
nach Versand der Teile zu erfolgen. ALFAH holt das Altteil beim Kunden nach vorheriger Absprache ab. Die Kosten der Abholung trägt der Kunde, soweit nicht etwas anderes vorab vereinbart wurde. Das Altteilepfand wird erstattet, wenn das Teil in einem Zustand ist, der eine Wiederaufbereitung zulässt.
Rückgabe
Ein Anspruch auf Rückgabe richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Lieferanten. Insbesondere bei Original-Ersatzteilen kann die Rückgabe durch Herstellervorgaben ausgeschlossen werden.
In jedem Fall ist die Rückgabe (ohne Gewährleistung/Garantie)  innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Teile anzumelden.Die Ware hat in verkaufsfähigem Zustand, d.h. originalverpackt, unbenutzt, sauber, vollständig und in einwandfreiem Zustand sein – dies gilt auch für die Verpackung. ALFAH holt das ET beim Kunden ab. Die Kosten der Versendungwie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und der Rücksendung in Höhe von 7,95 trägt der Kunde, soweit nicht etwas anderes vorab vereinbart wurde. Die Rücknahme erfolgt gegen eine Wiedereinlagerungsgebühr von 15% vom Nettowarenwert. Elektronische Bauteile, Kombiinstrumente, Steuergeräte und Airbags sind von der Rückgabe ausgeschlossen!
Rückgabe von Reifen: Innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung möglich gegen Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Netto Warenwerts plus 12€ Versandkosten pro Paket.
Gewährleistung
Bei einer berechtigten Gewährleistung erhalten Sie ein kostenfreies Teil und Ersatz der Lieferkosten. Die Gewährleistungsfrist und der Ersatz der Ein­ und Ausbaukosten richtet sich den Vorgaben der Lieferanten – Achtung: bei OE-­Teilen können Ein­ und Ausbaukosten zum Teil nur berücksichtigt werden, wenn die in einer autorisierten Werkstatt erfolgen – In jedem Fall ist dies zuvor mit den Lieferanten abzustimmen.
Jedes reklamierte Teil wird vorab geprüft – dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ist das Teil mangelfrei und/oder der Mangel auf einen vom Kunden zu vertretenden Fehler zurückzuführen, so werden dem Kunden das Ersatzteil, die Liefer­- und Rückholkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält dann das Teil zurück.
AGB
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Achtung
Unfreie Pakete werden nicht angenommen!! Rücksendungen werden nur angenommen, wenn zuvor eine telefonische Absprache
mit uns erfolgt und ein ausgefülltes Rücksendeformular beigefügt ist!

§ 1. Allgemeines

  1. Alle Angebote über ALFAH erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für ALFAH
    unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
  2. Mit ALFAH Parts stellt ALFAH dem Nutzer eine Plattform für die Beschaffung von Ersatzteilen zur Verfügung. Auf ALFAH Parts sind eine Vielzahl von Herstellern und Lieferanten von automobilrelevanten Ersatzteilen und Zubehörprodukte gelistet, die ihre Produkte über die Plattform anbieten.
  3. Der Auftrag und Faktura erfolgt über ALFAH (es sei denn, dies ist bei Originalersatzteilen ausdrücklich anders geregelt), während die Belieferung direkt an den Kunden erfolgt. Für die Lieferung gelten die jeweiligen AGB des
    Lieferanten unmittelbar auch im Verhältnis zwischen ALFAH und dem Kunden, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.

§ 2. Angebot und Angebotsunterlagen

  1. Die Angebote auf ALFAH sind freibleibend. Voraussetzung für die verbindliche Annahme ist die Verfügbarkeit der Ware. Aus der Nichtverfügbarkeit der Ware können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
  2. Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Ware beim jeweiligen Teilelieferanten. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurückerstattet.
  3. Konstruktions­ und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Teilelieferanten bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern ALFAH oder der Teilelieferant zur
    Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet
    werden.

§ 3. Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Preise gelten ­ vorbehaltlich Irrtümer ­ wie ausgezeichnet Netto zzgl. USt. Bei falscher Preisauszeichnung ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und kann bis nach Ablauf von 14 Tagen nach der Lieferung rückabgewickelt bzw. angepasst werden.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den bekannt gegebenen Lieferbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Lieferant inklusive Verpackung. Diese wird dann gesondert in Rechnung gestellt, soweit sich dies aus den Lieferkonditionen der Lieferanten ergibt. Die vom ALFAH verwendeten Verpackungen sind ausschließlich zum Transport der Waren bestimmt und folglich Transportverpackung. Die Lieferkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch im PDF Format an die hierfür bei uns hinterlegte Email-Adresse des Kunden übersendet. Ein Anspruch auf Erstellung einer Papierrechnung besteht nicht.
  4. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung durch Einzugsermächtigung fällig. Sollte ein Einzug aufgrund eines ausgestellten SEPA Mandates von der belasteten Bank zurückgewiesen werden, aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, so berechnen wir für jede Zurückweisung eine Verwaltungs- und Gebührenpauschale von 15€ netto.
  5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist ALFAH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  6. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  7. Gegen Ansprüche der ALFAH kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
    Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit er auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

§ 4. Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
  2. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer ausschließlich einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 15% des Wertes der Lieferung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Höhere Gewalt und Ereignisse, die den ALFAH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen, berechtigen den ALFAH die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  4. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der ALFAH berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schaden zu verlangen.

§ 5. Gefahrübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Käufer über. Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf
    den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des jeweiligen Teilelieferanten verlassen hat.
  3. Transport­ und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 6. Sachmangelhaftung

  1. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 24 Monate ab Lieferung. Für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen und Unternehmer, welche bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
  2. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs­ oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. ALFAH hat das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom
    Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine dem ALFAH zur Nacherfüllung
    gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
  3. ALFAH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit ALFAH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mangelbeseitigung beruht, ist er im Hinblick auf Ein­ und Ausbaukosten der Höhe nach auf die bekannt gegebenen Sätze der jeweiligen Teilelieferanten
    begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der ALFAH insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei
    um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der der ALFAH aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der ALFAH.
    ALFAH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer­, Wasser­ und Diebstahlgefahr ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs­ und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer der ALFAH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ALFAH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt ALFAH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura­Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis ALFAHs, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ALFAH verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf das Verlangen ALFAHs dieser gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
  5. Für den Fall, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten ALFAHs die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist ALFAH verpflichtet, die ALFAH zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ALFAH.

§ 8. Abtretungsverbot

  1. Eine Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist
    ausgeschlossen.

Teil B: AGB für Lieferungen von Fahrzeugen von ALFAH (auch Verkäufer genannt)

§ 1. Vertragsabschluss / Rechte und Pflichte des Käufers

  1. Der Käufer ist an die Bestellung bzw. an den Kaufvertrag gebunden, sobald der Käufer sie mit der Unterschrift bestätigt hat.
    Bei Kaufverträgen und Bestellungen von Kraftfahrzeugen, welche nicht auf unserem Lager stehen sondern
    im Vorlauf sind, d.h. dass diese Fahrzeuge im Ausland bestellt worden sind, kann es unter Umständen dazu
    kommen, dass die Lieferzeiten überschritten werden können oder diese nicht geliefert werden können. In
    solchen Fällen kann nicht auf Schadensersatz oder auf Erfüllung des Kaufvertrages bzw. der Bestellung
    bestanden oder verklagt werden. Bei schriftlichen Lieferzeitangaben in den Bestellungen und Kaufverträgen
    sind es Informationen die wir vom ausländischen Zulieferer erhalten und so auch weitergeben. Diese Angaben
    sind unverbindlich. Auch hierbei kann nicht auf Schadensersatz oder Erfüllung bestanden und verklagt
    werden. Dem Käufer steht es frei, ob er zu diesen o.g. Bedingungen bestellt oder kauft.
  2. Wir weisen darauf hin, dass wir nur unter diesen vorgenannten Bedingungen Kaufverträge oder Bestellungen entgegennehmen.
    Mit der Unterschrift erklärt sich der Käufer damit einverstanden.

§ 2. Preise

  1. Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Bei Mehraus­stattungen, Steueränderungen, Modelländerungen,
    starken Währungskursschwankungen, behalten wir uns eine Preisänderung vor.
  2. Im Falle eines Bestellfahrzeuges können wir keine Preisgarantie gewähren, allerdings darf eine Preiserhöhung nicht mehr als
    5% des ursprünglichen Kaufpreises darstellen. Eine Preiserhöhung ist durch uns den Kunden zu belegen.

§ 3. Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der
    Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung hat bargeldlos zu erfolgen. Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger, schriftlich zu erfolgender
    Absprache möglich.
  3. Im Übrigen gilt folgendes:
    • Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 2 Tage nach der Fahrzeugübergabe
      auf unserem Konto eingegangen sein.
    • Bis zur vollständigen unwiderruflichen Bezahlung behalten wir uns vor, den COC Papier/ bzw. Fahrzeugbrief bis zur unwiderruflichen
      Gutschrift auf unserem Konto einzubehalten.

§ 4. Lieferung und Lieferverzug

  1. Lieferzeiten für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, sind grundsätzlich unverbindlich, da sich diese aufgrund
    von Gegebenheiten, die nicht in der Gewalt des Verkäufers liegen, ändern können. Höhere Gewalt oder beim
    Lieferanten des Verkäufers eintretende Umstände, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
    daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termine oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
    verändert die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
    Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten, kann der Käufer vom
    Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Konstruktions­ oder Formänderungen,
    Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der
    Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen
    des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung
    der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus
    keine Rechte hergeleitet werden.
  2. Unsere Fahrzeuge werden ohne Zubehör, wie z.B. Fußmatten, Verbandskasten und Warn­dreieck verkauft und ausgeliefert.
  3. Anmeldung und Überführung der Fahrzeuge erfolgt nur auf Wunsch des Käufers gegen einen entsprechend vorab zu vereinbarenden
    Aufpreis.
  4. Die Beschaffung eines Serviceheftes kann wegen des zeitraubenden Postwegs ins Ausland und wieder zurück 4 ­ 6 Wochen in Anspruch
    nehmen. Dies gilt auch unter Umständen für Zweitschlüssel, Radiopass, Masterschlüssel, Codekarten und
    so weiter.
  5. Sofern die unverbindliche Lieferzeitangabe aus der Bestellung bzw. dem Kaufvertrag um 6 Wochen überschritten wird, kann der
    Käufer die Bestellung oder den Kaufvertrag stornieren, ohne dass ihm und auch dem Verkäufer irgendwelche
    Kosten entstehen.

§ 5. Garantie bzw. Gewährleistung

  1. Unsere Fahrzeuge importieren wir als freie Händler (kein klassischer Neuwagen­Händler) überwiegend aus dem Ausland. Diese
    kaufen wir von Lagerbeständen auf, welche unter Umständen mehr als 1 Jahr nach der Produktion gestanden
    haben können. Zwar sind es EU­Neuwagen mit 0 Km., jedoch Gebrauchtwagen nach deutschem Recht.
  2. Bei einigen Fahrzeugen ist es notwendig, dass die Fahrzeuge im Ausland eine Tages­zulassung erhalten, was bedeutet, dass
    die Herstellergarantie ab diesem Datum beginnt, und dass keine Garantie oder Gewährleistung über die
    volle Garantielaufzeit des Herstellers gegeben werden kann. Für die Durchsetzung der Garantieansprüche
    übernehmen wir keine Haftung. Sollten wir die durch uns angeforderten Garantiedokumente nicht erhalten,
    so übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung!

§ 6. Abnahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im
    Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Und somit das Fahrzeug
    nach Ablauf der 14 Tage ohne Einwilligung des Käufers das Fahrzeug an Dritte weiter veräußern!
  2. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
    wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
    des Verkäufers.
  2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich­rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
    der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
    handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer
    aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.
  3. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche
    mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen
    Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
  4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
  5. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch
    auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer
    und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes
    im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des
    Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter
    Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln,
    der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten
    betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sind die höher oder niedriger anzusetzen,
    wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
  6. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten verkaufen oder
    Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, so gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.

§ 8. Sachmängel

  1. Zu allen Fahrzeugen werden Auslieferungs­Protokolle mit ausgehändigt. Darin werden, falls vorhanden, optische Mängel bei
    der Auslieferung festgehalten. Sofern in dem Auslieferungs­Protokoll keine Vermerke vorhanden sind, können
    danach jegliche Reklamationen nicht mehr beanstandet werden.
  2. Ansprüche des Käufers wegen technischen Mängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb eines Jahres
    nach der Auslieferung des Kaufgegenstandes. Für alle Bauteile die unter die Hersteller­Garantie fallen,
    sind wir nicht verantwortlich.
  3. Da wir unsere Fahrzeuge überwiegend aus Miet­ und oder Leasingwagen­Beständen beziehen, können diese unter Umständen instand
    gesetzte Unfallschäden besitzen, welche dem Verkäufer nicht bekannt sind. Sie können die Lackierung sowie
    auch Karosseriearbeiten beinhalten. Falls wir mit Fahrzeugen mit Dellen, Beulen, Kratzern, etc. beliefert
    werden, lassen wir sie fachgerecht und ausstellungsfertig vorbereiten. Für diese Fälle kann der Käufer
    keinen Schadensersatz, Wandlung oder Wertminderung beanspruchen.
  4. Sollte es vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht fachgerecht instand gesetzt worden ist oder dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges
    beeinträchtigt worden ist; und es kann nachgewiesen werden, dass dieser Mangel vor der Auslieferung von
    uns bestanden hat, so muss der Käufer dem Verkäufer das Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit dieser
    Mangel fachgerecht beseitigt werden kann. Wie gesetzlich geregelt muss dem Verkäufer direkt die Gelegenheit
    gegeben werden um Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Für diese Arbeiten muss dass Fahrzeug dort abgegeben
    werden, wo es aus ausgeliefert worden ist. Falls der Käufer doch eine andere Werkstatt beauftragt, besteht
    somit kein Anspruch auf eine Kostenübernahme. Für die Zeit der Ausbesserungsarbeiten kann der Käufer
    kein Mietwagen oder Ersatzwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Kosten hierfür werden vom Verkäufer
    nicht übernommen.

§ 9. Haftung

  1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der
    leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung
    vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
    begrenzt.
  2. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für
    den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist,
    haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien
    oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
  3. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
  4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des
    Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
    unberührt.
  5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers
    für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 10.Fahrzeugdaten

  1. Bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland können die Werte der Emission, des Verbrauchs, der Typklasse, der Kilowatt­Zahl,
    der Ausstattung und die Steuerdaten gegenüber den deutschen Fahrzeugen abweichen.

§ 11.Abtretungsverbot

  1. Eine Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, ist
    ausgeschlossen.

Teil C: Allgemeines

Datenschutz

Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der
Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern
und zu verarbeiten.

Gerichtsstand Erfüllungsort ­ Rechtswahl

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer
an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts­bedingungen
unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen
werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand Juni 2024